01.01.2017
Zum Ende des vergangenen Jahres haben einige Lebensversicherer Ihren Kunden die Kündigung bestehender Lebensversicherungen angeboten und oftmals sogar schon ein vorbereitetes Auszahlungsformular beigefügt. Bekannt geworden sind Fälle der “neue leben” Lebensversicherung AG sowie von weiteren Lebensversicherern der Talanx-Gruppe.
Hierbei handelt es sich in der Regel um
hochverzinste Altverträge. Kunden, die sich
zwischen 1994 und Mitte 2000 für eine Lebensversicherung
entschieden, erhielten damals
eine Garantieverzinsung von 4%, die
heute bei weitem nicht mehr erwirtschaftet
werden kann.
Die Lebensversicherer versuchen daher,
das Anlagevolumen hochverzinslicher Verträge
zu reduzieren, um so Ihre Bilanzen
zu entlasten, da Altverträge mit hohem Eigenkapital
unterlegt werden und eine Zinszusatzreserve
gebildet werden müssen.
Von einer unüberlegten vorzeitigen Kündigung
einer Lebensversicherung sollte man
absehen. Aktuell ist es unmöglich, bei auch
nur annähernd gleicher Sicherheit, eine
Anlage mit dieser Verzinsung zu finden.
Sollte aus finanziellen Gründen die Weiterführung
einer bestehenden Lebensversicherung
nicht möglich sein, gibt es jedoch
Alternativen. So kann ein Darlehen auf
die Police genommen oder die Lebensversicherung
auf dem Zweitmarkt veräußert
werden.
In den meisten Fällen bleibt so zumindest
der Todesfallschutz erhalten, der im
Falle einer Kündigung komplett entfallen
würde. Ferner ist bei einer Veräußerung
der Ertrag zumeist höher als der bei einer
Kündigung fällige Rückkaufswert. Beachtet
werden müssen darüber hinaus evtl. auch
steuerliche Aspekte.
Sollten Sie ein ähnliches Schreiben Ihres
Versicherers erhalten, sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie gern.
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