Einbruchschutz mit staatlicher Förderung

01.01.2018

Im Jahre 2015 sind in der Bundesrepublik über 165.000 Einbruchdiebstähle bei der Polizei gemeldet worden. Auch das Jahr 2016 weist ähnlich intensive Täterzahlen auf. Aus diesem Grund sind nicht nur die Bürger beunruhigt, sondern auch die verantwortlichen Politiker.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat daher die Förderbedingungen geändert und mit dem Datum vom 21.03.2017 ihre Richtlinien für Zuschüsse und Darlehen erweitert. Die Zuschüsse liegen nunmehr bei 10 % der investierten Summe, mindestens EUR 50,-, maximal EUR 1.500,-.
Die Eintrittsschwellen zur Gewährung der Zuschüsse und Darlehen wurden zudem auf EUR 500,- gesenkt.

Folgende Regeln sind zu beachten:

  • Die Förderung muss beantragt werden, bevor der Umbau begonnen wird.
  • Ein Fachunternehmen des Handwerks sollte mit dem Einbau beauftragt werden.

Bezuschusst werden alle Investitionen für elektronische und mechanische Sicherungen für Wohngebäude. Bei den Zuschüssen handelt es sich um das „KfW Programm 455“ und bei Krediten um das „KfW-Programm 159“. Der Zinssatz beträgt z. Zt. 0,75 % bei 10-jähriger Zinsbindung. Nehmen Sie auch bitte die Hilfe von den polizeilichen Beratungsstellen in Anspruch und lassen sich Angebote von qualifizierten Firmen unterbreiten, bevor Sie Aufträge erteilen oder Sicherungsmaßnahmen eigenhändig vornehmen. Das ausführliche Merkblatt „Bauen, Wohnen, Energie sparen“ finden Sie auf der Homepage der KfW im Downloadcenter.

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