Die Versicherung von Elementarschäden

01.11.2021

Wenngleich wir bereits vor 2 Jahren über die Versicherung von Elementarschäden berichteten, wollen wir die Thematik aus gegebenem Anlass nochmals aufgreifen.


„Schätzungen zu Folge sind derzeit lediglich in rd. 45% der in Frage kommenden Versicherungspolicen Überschwemmungsschäden mitversichert.“

Bei der jüngsten Hochwasserkatastrophe, die insbesondere die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen traf, verloren 220 Menschen - davon mindestens 183 in Deutschland - ihr Leben. Am 14. Juli und in der Nacht auf den 15. Juli fiel in Teilen beider Bundesländer innerhalb von 24 Stunden 100 bis 150 Liter Regen pro Quadratmeter. Der Großteil der Wassermassen prasselte in einem kurzen Zeitfenster von zehn bis 18 Stunden herab. Normalerweise fällt im gesamten Monat Juli durchschnittlich weniger Niederschlag. In der Folge des Starkregens kam es in den betroffenen Regionen zu Sturzfluten und massiven Überschwemmungen, die zu Toten und enormen Sachschäden führten.

Die Flutkatastrophe zerstörte in Deutschland zahlreiche Bahnstrecken, Straßen, Brücken, Mobilfunkmasten, sowie vielerorts auch die Gas-, Strom- und Wasserversorgung. Allein die Kosten zum Wiederaufbau der zerstörten Verkehrswege belaufen sich Schätzungen des Bundesverkehrsministeriums zufolge auf etwa zwei Milliarden Euro. Diverse Bahnstrecken werden über Monate nicht benutzbar sein. Die Versicherer schätzen die Höhe der versicherten Sachschäden auf rd. 5 Milliarden Euro.

Die Häufigkeit von Starkregenereignissen hat, wie aus dem jüngsten Bericht des Deutschen Wetterdienstes hervorgeht, in den vergangenen Jahren zugenommen. Immer wieder kam es in deren Folge zu Hochwasserkatastrophen. 1997 verursachte eine Oder-Flut in Brandenburg, Tschechien und Polen Schäden in Milliardenhöhe. In den beiden deutschen Nachbarländern verloren mehr als 100 Menschen ihr Leben. Beim sogenannten Jahrhundert-Hochwasser der Elbe 2002 starben allein in Sachsen mindestens 21 Menschen. Beim Hochwasser im Juni 2013 kamen in Deutschland und den Nachbarländern 25 Menschen ums Leben. 2016 starben in Niederbayern ebenfalls bei Überschwemmungen sieben Menschen. Nach massivem Starkregen wurde 2017 in Niedersachsen der Katastrophenalarm ausgelöst.

Nicht nur in gewässernahen Gebieten ist die Überflutungsgefahr hoch, durch plötzlich auftretenden Starkregen können ebenso Orte überschwemmt werden, die weit abseits von Gewässern liegen.

Selbst neuere Kanalnetze sind für extreme Niederschläge nicht ausgelegt und lassen sich auch mit vertretbarem Aufwand nicht dafür herrichten.

Deshalb kommt es nach Starkregen oft zu lokalen Überflutungen und Stauwasser - mit teils hohen Sachschäden.

Die Elementarschadenversicherung deckt jedoch nicht nur Schäden durch Überschwemmungen / Starkregen und Rückstau, sondern auch Schäden durch Schneedruck, Lawinen und Erdrutsch. Neben Schäden an Gebäuden können Schäden am Hausrat, an der Betriebseinrichtung, an Vorräten und Waren sowie der Ertragsausfall und fortlaufende Kosten von Betrieben versichert werden.

Wir empfehlen daher nochmals dringend, den eigenen Versicherungsschutz auf die Mitversicherung von sog. Elementarschäden zu überprüfen – Schätzungen zu Folge sind derzeit lediglich in rd. 45% der in Frage kommenden Versicherungspolicen Überschwemmungsschäden mitversichert.

Auch bestehender Versicherungsschutz sollte dahingehend überprüft werden, ob die vereinbarten Höchstentschädigungen ausreichend bemessen sind oder ob die Gefahr besteht, einen Großteil des Schadens ggf. selbst tragen zu müssen.


KONTAKT

VOMA Versicherungsmakler GmbH

Niederlassung Niederrhein:
Eltener Straße 397
46446 Emmerich
Telefon 0 28 22 / 91 45 79-0
Telefax 0 28 22 / 91 45 79-29
E-Mail info@voma-makler.de
Internet www.voma-makler.de


Hauptsitz:
Drususallee 81
41460 Neuss
Telefon 0 21 31 / 708 19 - 60
Telefax 0 21 31 / 708 19 - 71


Niederlassung Brandenburg:
Hainsche Straße 27
04924 Bad Liebenwerda
Telefon 0 35 341 - 312 39
Telefax 0 35 341 - 145 92


Ein Unternehmen der
THARRA + PARTNER Versicherungsmakler GmbH & Co. KG

 
 
GA
 
 
 

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info@voma-makler.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.