01.02.2018
Ein Kleinod aus der Schatzkiste der Versicherungswirtschaft bewährt sich auch und gerade in Zeiten der Terrorgefahren!
Der seit mehr als 30 Jahren stetig wachsende Markt der „Entertainment-Industry“ hat uns in der Form der Veranstaltungs-Ausfallversicherung (VAV) eine Sparte beschert, die inzwischen sowohl für Privatleute als auch für gewerbliche Kunden immer interessanter wird. Waren es anfangs nur die Veranstalter von Mega-Festivals oder großen Tourneen weltbekannter Rock-, Pop- und Klassik-Stars, die sich mit dem Thema „Ausfall“ befassten, so kamen später neben kleineren Veranstaltern auch Einweihungs-Veranstaltungen z.B. großer Möbelhäuser oder Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften hinzu. Es folgten Verkaufsveranstaltungen, Seminare, firmeninterne Veranstaltungen. Inzwischen werden auch Maibaum-Feste, Studentenverbindungsfeiern, Dorf- und Feuerwehrfeste, Hochzeiten und Geburtstagsfeiern gegen einen möglichen Ausfall versichert.
Versicherungsnehmer kann also jeder
werden, der ein in Geld ausdrückbares
Interesse am Gelingen einer Veranstaltung
hat.
Da wären zum Beispiel:
Was genau ist nun eine Veranstaltungs-
Ausfallversicherung?
Sie ist die Absicherung gegen einen Vermögensschaden,
der dann eintritt, wenn
eine Veranstaltung ausfällt, verschoben, unterbrochen
oder vorzeitig beendet werden
muss aus Gründen, die außerhalb der
Einflussmöglichkeit des Versicherungsnehmers
liegen. Vereinfacht ausgedrückt
befasst sich die VAV mit den Folgen der
„höheren Gewalt“. Höhere Gewalt liegt
dann vor, wenn das schadenverursachende
Ereignis von außen einwirkt (objektive
Voraussetzung) und das schadenverursachende
Ereignis auch durch die äußerste
zumutbare Sorgfalt weder abgewendet
noch unschädlich gemacht werden kann
(subjektive Voraussetzung).
Welche Gefahren drohen einem Veranstalter?
Ein paar Beispiele und Erläuterungen:
Personen-Ausfall
Location-Ausfall
Witterungseinflüsse
Eingriffe von hoher Hand
Ein klassischer Fall eines Eingriffes von
hoher Hand war in Bayern die Staatstrauer
nach dem Tod von Franz Josef Strauß. Die
meisten der am Markt erhältlichen AVB’s
schließen solche behördliche Veranstaltungsverbote
aber bereits ein.
Terroranschlag, Terror- und Attentatsdrohungen
sowie -androhungen
Diese Gefahren wurden nach den Anschlägen
vom 11. September 2001 auf Betreiben
der Rückversicherer in allen AVB’s erst einmal
ausgeschlossen. Das störte auch niemanden
in Deutschland.
Waren wir doch terroristische Anschläge seit dem „deutschen Herbst“, also Ende der sechziger Jahre gewohnt. Erst ab 2013 sprang die Nachfrage nach einem Versicherungsschutz für das Terrorrisiko an.
Heute kann man über eine entsprechende Klausel den notwendigen Versicherungsschutz gegen eine Mehrprämie erhalten. Man sollte aber genau auf die Formulierung achten.
Die einen Versicherer setzen immer ein behördliches Veranstaltungsverbot voraus, andere bieten für die gleiche Mehrprämie auch dann bereits Deckung, wenn die Polizei oder andere zuständige Behörden eine Terror- und Attentatsdrohung bzw. -androhung als eine Gefahr für Leib und Leben der Zuschauer oder Teilnehmer bestätigen und die Absage der Veranstaltung mindestens schriftlich empfehlen. Zwischen einem Verbot und einer Empfehlung liegen aber Welten.
Und wie schnell es zu einem Schadenfall
kommen kann, zeigt folgendes Beispiel:
Rock am Ring 2017: Weil von zwei
Security-Helfern der Name falsch geschrieben
war, wurde ein Terroralarm
ausgelöst. Rund 87.000 Zuschauer mussten
sofort das Gelände verlassen. Der
komplette Freitagnachmittag (mit der
Band Rammstein im Programm) fiel aus.
Der Schaden lag bei EUR 1,50 Mio.
Wegen der relativ einfachen und kostengünstigen Möglichkeit, Versicherungsschutz inkl. Terror- Deckung zu erhalten, ist die VAV jetzt auch z.B. für die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften hochinteressant geworden und wird inzwischen auch regelmäßig abgeschlossen.
Sonstige Ursachen:
Was kosten solche Veranstaltungs-Ausfallversicherungen?
Im Markt gibt es derzeit 12 Versicherer
als Anbieter. Über die Jahre haben sich
Durchschnittspreise entwickelt, die man
durchaus für eine Schnellkalkulation
verwenden kann. Die nachstehenden
Prozentsätze beziehen sich auf die Versicherungssumme.
Es kommt noch die
Versicherungssteuer hinzu. Von Fall zu
Fall lassen sich sogenannte Schadenfreiheits-
Vorausrabatte aushandeln, die
sind noch nicht berücksichtigt. Zunächst
wird regelmäßig eine Personen-Ausfall oder
eine Location-Ausfallversicherung
als Grunddeckung benötigt. Die Prämiensätze
hierfür lauten:
Personen-Ausfall: 1,50 %
Location-Ausfall: 1,00 %
Über Klauseln kann nun der Versicherungsschutz
maßgeschneidert werden
Die Bandbreite reicht also von einer reinen Location-Ausfallversicherung für 1,00 % bis zu einer Rundum-glücklich-Deckung für ein Open-Air-Konzert zu 3,70 %, jeweils plus Steuer.
Übrigens, parallel zu der Entwicklung im Bereich Entertainment verlief auch die Entwicklung im Bereich Sport. Erst waren es nur die Großveranstaltungen wie Fußball-WM, Fußball-EM oder Olympische Spiele. Heute ist die reine Veranstaltungs-Ausfallversicherung auch schon in der zweiten Bundesliga angekommen. Entscheidend hierfür war die relativ einfache Möglichkeit, Versicherungsschutz gegen die Gefahren Terror und Pietät erhalten zu können.
Fazit:
Die VAV verdient zu Recht den
Namen „Kleinod der Versicherungswirtschaft“.
Es handelt sich um eine „Allzweckwaffe“
mit einem sehr übersichtlichen
Bedingungswerk und einem guten
Dutzend Klauseln, mit denen man den
Versicherungsschutz perfekt an die jeweilige
Veranstaltung anpassen kann.
Von ganz groß bis ganz klein kann für
jede Art von Veranstaltung, vom Open-
Air bis zur Hochzeit die richtige Deckung
gewählt werden.
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