01.03.2020
Das Jahresende ist eine alljährlich willkommene Gelegenheit, die Dinge in Ordnung zu bringen, an die man im Alltag nur sehr selten denkt. Wir helfen Ihnen dabei mit einer kurzen Checkliste, die Sie auf einige versicherungs- und finanztechnische Fragen aufmerksam macht, und, wenn Sie dies möchten, auch mit einem persönlichen Rat.
Steuerfreibeträge ausgenutzt?
Vorsorgeaufwendungen wie Renten- und Lebensversicherungsbeiträge mindern als Sonderausgaben bis zu einer bestimmten Höhe das zu versteuernde Einkommen.
Betriebliche Altersversorgung (bAV)
Haben Sie alle Möglichkeiten der Direktversicherung für sich und Ihre Mitarbeiter ausgeschöpft? Wurden bestehende Pensionszusagen erhöht oder neue Zusagen eingerichtet? Bieten Sie Ihren Mitarbeitern die gesetzlich geforderte Möglichkeit zur Entgeltumwandlung an? Die dauerhafte Steuer- und Sozialabgabenbefreiung dieser Lohnbestandteile ist mittlerweile gesichert. Die möglichen Höchstbeiträge für Entgeltumwandlungen in der bAV steigen in der Regel jährlich. Sind diese ausgeschöpft? Die Anpassungen werden schnell mal vergessen. Im Zuge des Betriebsrentenstärkungsgesetzes wurden die monatlich geförderten Höchstbeiträge ab 2018 noch einmal deutlich erhöht auf bis zu 8 % (vorher 4 %) der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Besteht für Sie als Gesellschafter oder Geschäftsführer eine Pensionszusage? Und wenn ja, wann wurde sie zuletzt angepasst bzw. wann wurden die Finanzinstrumente / Rückdeckungsversicherungen zu deren Erfüllung überprüft?
Ausreichender Schutz im Haftpflicht-Bereich
Haben Sie neue Produkte auf den Markt gebracht oder neue Produktionsbereiche installiert? Sind neue Betriebsstätten / Standorte hinzugekommen? Wurden neue Märkte für den Im- und Export erschlossen? Wurden Qualitätssicherungsvereinbarungen getroffen? Gab es Änderungen in der Rechtsform / Firmierung oder in der Eigentümerstruktur? Sind Veränderungen bei umweltrelevanten Anlagen vorgenommen worden? Dann sollten Sie dringend Ihren Haftpflichtversicherungsschutz überprüfen lassen. Sind die Versicherungssummen noch ausreichend bemessen? Wann haben Sie diese zuletzt angepasst?
Gehaltserhöhung oder Gewinnsteigerung
Ihr Einkommen hat sich dieses Jahr erhöht? Herzlichen Glückwunsch! Denken Sie bitte auch daran, Ihren Kranken-, Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitsschutz entsprechend anzupassen.
Steuervorteil Unfallversicherung
Arbeitnehmer, die eine private Unfallversicherung mit 24-Stunden-Deckung (Freizeit- und Berufsunfälle) abgeschlossen haben, können vereinfacht 50 % des Beitrages als Werbungskosten steuerlich absetzen. Die andere Hälfte des Beitrages kann nach wie vor als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Ein Argument mehr, eine angemessen hohe Unfallvorsorge zu den Topbedingungen der Guarantee Advisor Group zu wählen.
Betriebsunterbrechungs- / Ertragsausfall-Versicherung
Planen Sie Mehrumsatz und somit auch höhere Erträge für das nächste Jahr? Die Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung sollte entsprechend angepasst werden. Im Zweifelsfall sollten Sie sich lieber zu hoch als zu niedrig versichern. Eine Überzahlung wird gegebenenfalls in Höhe von bis zu einem Drittel der Jahresprämie zurückerstattet. Auf alle Fälle sollten Sie die aktuell versicherte Summe prüfen und, sofern noch nicht geschehen, dem Versicherer melden.
Versicherungssummen klären / anpassen
Haben Sie Ihren Betrieb erweitert? Sind alle Zugänge des Anlagevermögens ausreichend abgesichert? Ist fremdes Eigentum, welch es Sie gegebenenfalls bedingungsgemäß mitversichern müssen (z.B. Werkzeuge, zu bearbeitende Gegenstände / Waren) in Ihrem Betrieb vorhanden und in der Versicherungssumme berücksichtigt? Stellen Sie vielleicht einzelne Kunstgegenstände aus, die separat versichert werden sollten?
Vollkaskodeckung überprüfen
Für ältere Fahrzeuge lohnt es sich meist nicht mehr, die Vollkaskoversicherung fortzuführen. Prüfen Sie daher, ob Teile Ihres Fuhrparks altersbedingt auf Vollkaskoschutz verzichten können.
Steuersparmodell Rürup-Rente
Nicht nur legal, sondern vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollt ist der Steuerspareffekt von Beiträgen in eine Rürup-Rente, auch genannt Basisrente. Gerade für Selbstständige eine der wenigen Möglichkeiten, mit staatlicher Förderung Teile der eigenen Altersversorgung aufzubauen.
Prüfen Sie zum Jahresende flexible Einmalzahlungen in Ihrem Vertrag, z.B. aus Tantiemen!
Riester-Rente
Sofern Sie zum förderberechtigten Kreis der Personen gehören, die Riester-Verträge abgeschlossen haben, sollten Sie die Höhe der Zahlungen jährlich mit den Einkommensdaten abgleichen. Nur so ist der Erhalt der maximalen Zulagen oder der höchstmögliche Steuereffekt garantiert.
Sondertipp: Corona bedingte Prämienreduzierungen nutzen
Aufgrund der Corona-Pandemie haben viele Versicherer die Möglichkeit geschaffen, die Prämien von Verträgen, die ganz oder in Teilen umsatzbasiert berechnet werden bzw. der Umsatz mit zur Ermittlung der Versicherungssumme herangezogen wird, noch in diesem Jahr anzupassen. In der Regel erfolgen die Abfragen und Anpassungen erst im folgenden Geschäftsjahr und werden dann rückwirkend korrigiert. Unter Umständen können Sie damit noch in diesem Jahr eine Entlastung Ihrer Versicherungsbeiträge generieren.
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