Checkliste zum Jahresende: Versicherungen optimieren/Steuern sparen

01.03.2017

Das Jahresende ist eine alljährlich willkommene Gelegenheit, die Dinge in Ordnung zu bringen, an die man im Alltag nur sehr selten denkt. Wir helfen Ihnen dabei mit einer kurzen Checkliste, die Sie auf einige versicherungs- und finanztechnische Fragen aufmerksam macht, und, wenn Sie dies möchten, auch mit einem persönlichen Rat.

Steuerfreibeträge ausgenutzt?
Vorsorgeaufwendungen wie Renten- und Lebensversicherungsbeiträge mindern als Sonderausgaben bis zu einer bestimmten Höhe das zu versteuernde Einkommen. 

Betriebliche Altersversorgung (bAV)
Haben Sie alle Möglichkeiten der Direktversicherung für sich und Ihre Mitarbeiter ausgeschöpft? Wurden bestehende Pensionszusagen erhöht oder neue Zusagen eingerichtet? Bieten Sie Ihren Mitarbeitern die gesetzlich geforderte Möglichkeit zur Entgeltumwandlung an? Nutzen Sie und Ihre Mitarbeiter die Steuer- und Sozialabgabenbefreiung dieser Lohnbestandteile? Sind die möglichen Höchstbeiträge für Entgeltumwandlungen in der bAV ausgeschöpft? Notwendige Anpassungen werden schnell mal vergessen. Im Zuge des Betriebsrentenstärkungsgesetzes werden die Höchstbeiträge ab 2018 noch einmal deutlich erhöht. 

Betriebliche Krankenversicherung (bKV)
Steigern Sie Ihre Arbeitgeberattraktivität in der Welt des heutigen Fachkräftemangels bereits durch das Angebot einer betrieblichen Krankenversicherung an Ihre Mitarbeiter? Mit einer bKV können Sie für Ihre Mitarbeiter sofort erlebbaren Nutzen generieren. Z. B. durch Leistungen, die über die der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen.

Ausreichender Schutz im Haftpflicht-Bereich
Haben Sie neue Produkte auf den Markt gebracht oder neue Produktionslinien etabliert? Sind neue Betriebsstätten / Standorte hinzugekommen? Wurden neue Märkte für den Im- und Export erschlossen? Wurden Qualitätssicherungsvereinbarungen getroffen? Gab es Änderungen in der Rechtsform/ Firmierung oder der Eigentümerstruktur? Sind Veränderungen bei umweltrelevanten Anlagen vorgenommen worden?

Gehaltserhöhung oder Gewinnsteigerung
Ihr Einkommen hat sich dieses Jahr erhöht? Herzlichen Glückwunsch! Denken Sie bitte auch daran, Ihren Kranken- und Invaliditäts-/ Berufsunfähigkeitsschutz entsprechend anzupassen. 

Steuervorteil Unfallversicherung
Arbeitnehmer, die eine private Unfallversicherung mit 24-Stunden-Deckung (Freizeit und Berufsunfälle) abgeschlossen haben, können vereinfacht 50 % des Beitrages als Werbungskosten steuerlich absetzen. Die andere Hälfte des Beitrages kann nach wie vor als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Ein Argument mehr, eine angemessen hohe Unfallvorsorge zu den Topbedingungen der Guarantee Advisor Group zu wählen.

Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung
Planen Sie Mehrumsatz und somit auch höhere Erträge für das nächste Jahr? Die Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung sollte entsprechend angepasst werden. Im Zweifelsfall sollten Sie sich lieber zu hoch als zu niedrig versichern. Eine Überzahlung wird gegebenenfalls in Höhe von bis zu einem Drittel der Jahresprämie zurückerstattet. 

Versicherungssummen klären / anpassen
Haben Sie in Ihren Betrieb investiert? Stellen Sie vielleicht einzelne Kunstgegenstände aus, die separat versichert werden sollten?

Vollkaskodeckung überprüfen
Für ältere Fahrzeuge lohnt es sich meist nicht mehr, die Vollkaskoversicherung fortzuführen. Prüfen Sie daher, ob Teile Ihres Fuhrparks altersbedingt auf Vollkaskoschutz verzichten können. 

Steuersparmodell Rürup-Rente
Nicht nur legal, sondern vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollt ist der Steuerspareffekt von Beiträgen in eine Basisrente (sog. Rürup-Rente). Gerade für Selbstständige ist dies eine der wenigen Möglichkeiten, eine zusätzliche eigene Altersversorgung mit staatlicher Förderung aufzubauen. 

Prüfen Sie zum Jahresende flexible Einmalzahlungen in Ihrem Vertrag, z. B. aus Tantiemen! 

Riester-Rente
Sofern Sie zum förderberechtigten Kreis der Personen gehören, die Riester-Verträge abgeschlossen haben, sollten Sie die Höhe der Zahlungen jährlich mit den Einkommensdaten abgleichen. Nur so ist der Erhalt der maximalen Zulagen oder der höchstmögliche Steuereffekt garantiert.

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