01.03.2015
Die gute Nachricht vorweg: Die überwiegende Mehrheit der Deutschen möchte die Eltern, Schwiegereltern oder den Partner auch im Pflegefall nicht im Stich lassen. Einer aktuellen Umfrage des Erfurter Meinungsforschungsinstituts Insa zufolge sind 84% der Befragten bereit, in einem solchen Fall die Kranken zu pflegen.
Die schlechte Nachricht lautet: Die meisten übersehen die enormen finanziellen Belastungen, die sich aus einer Pflegesituation ergeben. Es ist sehr wichtig, das Pflegerisiko in die Finanzplanung mit einzubeziehen, und das möglichst frühzeitig.
Jeder kann zum Pflegefall werden. Aber mit zunehmendem Alter steigt das Risiko der Pflegebedürftigkeit überproportional an. Schlaganfall, Herzinfarkt sowie Krebs sind neben dem altersbedingten Kräfteverfall die häufigsten Ursachen. Schon heute beziehen rund 2,4 Millionen Menschen Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Kosten der Pflege
Auf den ersten Blick scheinen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung gar nicht so niedrig zu sein. Doch eine intensive Beschäftigung mit den Pflegekosten zeigt, dass die soziale Pflegeversicherung nur eine Grundversorgung bietet, die längst nicht für alle tatsächlich anfallenden Kosten aufkommt. Zwischen existenznotwendiger und guter Versorgung klafft häufig eine riesige Lücke.
Der Eigenanteil, den Pflegebedürftige leisten müssen, ist immens – gerade dann, wenn sie sich individuell im gewohnten Umfeld zuhause pflegen lassen. Dieser Eigenanteil muss durch laufende Einkünfte oder zu Lasten des Vermögens, das ein Leben lang mühsam aufgebaut wurde, finanziert werden.
Besonders schwierig ist die Situation für Paare, bei denen ein Partner pflegebedürftig wird und stationär gepflegt werden muss. Für den gesunden Partner schrumpft das monatliche Einkommen drastisch. Nicht selten muss die gemeinsame Immobilie verkauft werden und noch im hohen Alter wird ein Umzug erforderlich.
Ein künftiger Anstieg der Pflegekosten ist sehr wahrscheinlich. Zu personalintensiv sind die Leistungen und zu teuer sind die dafür zuständigen Pflegekräfte. Zudem steigen die Anforderungen an die Qualität der Pflege.
Insbesondere Kinder sind ihren Eltern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet und müssen somit im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht zumindest für einen Teil der verbleibenden Pflegeheimkosten aufkommen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt dies in § 1601: „Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren“ - und das kann ins Geld gehen. Insbesondere in den Pflegestufen II und III ist der finanzielle Aufwand beträchtlich.
Wer benötigt eine private Pflegeversicherung?
Wer vorhandene Vermögenswerte für seine Hinterbliebenen erhalten und/oder seinen Angehörigen nicht zur Last fallen will, sollte sich frühzeitig mit den Vorzügen einer privaten Pflegeversicherung beschäftigen. Diese zahlt, je nach Vertragsgestaltung, entweder eine Pflegerente, ein Pflegetagegeld oder übernimmt Kosten für tatsächliche Pflegeaufwendungen. Besonders interessant ist die private Pflegerentenversicherung.
So sorgen Sie mit der privaten Pflegerentenversicherung vor
Diese zahlt für die Dauer der Pflegebedürftigkeit eine lebenslange monatliche Rente. Deren Höhe kann im Rahmen festgelegter Höchstgrenzen frei vereinbart werden. Je früher der Vertrag abgeschlossen wird, umso günstiger ist der laufende Beitrag. Je nach Anbieter und Tarif können Leistungen bereits ab Pflegestufe I, II oder erst ab Stufe III fällig werden. In den meisten Fällen steigt die Rente mit dem Grad der erreichten Pflegebedürftigkeit. Diese wird durch ein ärztliches Gutachten festgestellt.
Die private Pflegerente ist flexibel: Einige Versicherer bieten die Möglichkeit, auch Leistungen an Hinterbliebene vertraglich zu vereinbaren. Sollten einmal finanzielle Engpässe entstehen, kann bei manchen Tarifen Kapital entnommen werden. Dadurch sinkt allerdings die vereinbarte Todesfallleistung. Bei einer Kündigung des Vertrages wird der Rückkaufswert fällig. Allerdings erlischt dann auch der Versicherungsschutz. Eine Kündigung sollte deshalb die allerletzte Option bleiben.
Vorteil Einmalbeitrag
Eine Pflegerentenversicherung muss nicht erst über viele Jahre erspart werden, denn es gibt auch die Möglichkeit, den Beitrag auf einen Schlag zu entrichten (Einmalbeitrag). Mit nur einer Zahlung sichert man sich so lebenslangen Versicherungsschutz für den Pflegefall. Das Kapital ist nie aufgebraucht und hält ein Leben lang. Wenn zum Beispiel Leistungen aus einer ablaufenden Lebensversicherung zu erwarten sind oder ein Sparvertrag fällig wird, ist dies ein guter Zeitpunkt, eine Pflegeversicherung mit Einmalbeitrag abzuschließen. Selbstverständlich kann auch eine Erbschaft, eine Abfindung oder der Erlös aus dem Verkauf einer Immobilie - zumindest teilweise - eingesetzt werden, um die finanzielle Sicherheit im Pflegefall zu verbessern.
Der Einmalbeitrag ist im Rahmen von Höchstgrenzen als Sonderausgabe steuerlich abzugsfähig. Eine spätere Pflegerente bleibt jedoch, ebenso wie die gesetzlichen Pflegeleistungen, steuerfrei.
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